Die Stadt Recklinghausen stellt Grundstücke im Wege des Erbbaurechtes zur Verfügung. Für alle Fragen, die sich auf Erbbaurechte beziehen, die von der Stadt Recklinghausen ausgegeben wurden, ist die Abteilung Liegenschaften Ihr Ansprechpartner.
Vertragsabschlüsse in Bezug auf Erbbaurechte
Einem Erbbaurecht liegt immer ein Erbbaurechtsvertrag zugrunde. Besondere vertragliche Vereinbarungen sind erforderlich bei
Verwaltung von Erbbaurechten, die von der Stadt ausgegeben wurden
Die bestehenden Erbbaurechte werden betreut. Hierzu zählen insbesondere folgende Aufgaben:
Verwaltung von Erbbaurechten Dritter
Es werden auch Erbbaurechte verwaltet, die von Dritten (z.B. Gymnasialfonds) ausgegeben wurden. In diesem Tätigkeitsbereich werden all diejenigen Aufgaben erledigt, die auch im Bereich der Verwaltung von Erbbaurechten anfallen, in denen die Stadt Erbbaurechtsausgeberin ist.
Verwaltung von Rechten am Grundbesitz der Stadt Recklinghausen
Rechte der Stadt Recklinghausen an ihrem Grundbesitz werden verwaltet z.B. durch Erteilung von Dienstbarkeiten und Gestattungen. Hierzu zählen auch die Erteilung von Löschungsbewilligungen für Rechte der Stadt, die in anderen Grundbüchern eingetragen sind.