Dienstleistungen/Zuständigkeiten Erbbaurechte: Vergabe und Verwaltung

Die Stadt Recklinghausen stellt Grundstücke im Wege des Erbbaurechtes zur Verfügung. Für alle Fragen, die sich auf Erbbaurechte beziehen, die von der Stadt Recklinghausen ausgegeben wurden, ist die Abteilung Liegenschaften Ihr Ansprechpartner.

Vertragsabschlüsse in Bezug auf Erbbaurechte
Einem Erbbaurecht liegt immer ein Erbbaurechtsvertrag zugrunde. Besondere vertragliche Vereinbarungen sind erforderlich bei

  • Neubegründung eines Erbbaurechtes,
  • Verlängerung der Laufzeit eines bestehenden Erbbaurechtes,
  • Aufhebung eines Erbbaurechts,
  • Verkauf eines Erbbaurechtes,
  • Entlassung einer Teilfläche aus dem Erbbaurecht,
  • Hinzufügung einer Teilfläche zu dem Erbbaurecht,
  • Festsetzung einer Entschädigung bei Ausübung des Heimfallrechtes.

Verwaltung von Erbbaurechten, die von der Stadt ausgegeben wurden
Die bestehenden Erbbaurechte werden betreut. Hierzu zählen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Erhöhung des Erbbauzinses aufgrund Erbbaurechtsvertrag,
  • Aufteilung des Erbbauzinses bei Teilung oder Begründung von Wohnerbbaurechten,
  • Zustimmung zur Übertragung von Erbbaurechten,
  • Unterbreitung von Kaufangeboten zum Verkauf oder Kauf eines Erbbaurechtes,
  • Einholung der Zustimmung des Rates zum Verkauf oder Kauf eines Erbbaurechtes,
  • Zustimmung zu Eintragung oder Löschung von Belastungen in Abt. II und III des Erbbaugrundbuches (z.B. Grunddienstbarkeiten, Grundschulden, Hypotheken, Wohnrechte, Sicherungshypotheken, Bergschadenverzicht, weiterer Erbbauzins),
  • Zustimmung zur Eintragung von Baulasten,
  • Begleitung bei Zwangsversteigerungen von Erbbaurechten,
  • Kassenmäßige Abwicklung von Zahlungen in Bezug auf Erbbauzins.

Verwaltung von Erbbaurechten Dritter
Es werden auch Erbbaurechte verwaltet, die von Dritten (z.B. Gymnasialfonds) ausgegeben wurden. In diesem Tätigkeitsbereich werden all diejenigen Aufgaben erledigt, die auch im Bereich der Verwaltung von Erbbaurechten anfallen, in denen die Stadt Erbbaurechtsausgeberin ist.

Verwaltung von Rechten am Grundbesitz der Stadt Recklinghausen
Rechte der Stadt Recklinghausen an ihrem Grundbesitz werden verwaltet z.B. durch Erteilung von Dienstbarkeiten und Gestattungen. Hierzu zählen auch die Erteilung von Löschungsbewilligungen für Rechte der Stadt, die in anderen Grundbüchern eingetragen sind.

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

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