Wer gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen will, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinns bieten, bedarf der Erlaubnis (Aufstellerlaubnis, § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung).
Der Antrag ist nur dann bei der Stadt Recklinghausen zu stellen, wenn Sie Ihren 1. Wohnsitz (bei einer juristischen Person die Hauptniederlassung) in Recklinghausen gemeldet haben.
Die Gebühr beträgt 500,- Euro (Gastwirt) bzw. 2.000,- Euro (Aufsteller/Spielhallenbetreiber).
Eine Liste der einzureichenden Unterlagen befindet sich unter Nr. 3 im Antragsformular (siehe unten).
Antragsvordrucke liegen in Papierform bei FB 31/22 vor oder können herunter geladen werden (siehe unten).