Die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen oder zu Werbe-, Verkaufs- oder Veranstaltungszwecken bedarf der Erlaubnis des Ordnungsamts. Sondernutzungen zu Werbe- und Verkaufszwecken sind grundsätzlich nur vor dem eigenen Geschäftslokal möglich.
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gem. Sondernutzungssatzung
evtl. Aufstellungsplan