Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von Bürgerinnen und Bürgern als Ehrenamt wahrgenommen. Die Auswahl geeigneter Personen und die Vorbereitung der Wahl durch den Rat der Stadt Recklinghausen sowie die verwaltungsmäßige Betreuung der Schiedspersonen obliegt dem Wahlamt.
Auskünfte über die für Sie zuständige Schiedsperson des Kreises Recklinghausen können hier abgerufen werden.