Dienstleistungen/Zuständigkeiten Geburtsurkunde (allgemein)

Auf Anforderung kann eine Urkunde aus dem Geburtenbuch erstellt werden. Vor Ausstellung der Urkunde ist die Anspruchsberechtigung des Antragstellers zu prüfen.

Wichtige Hinweise zur Anforderung siehe hier.

Falls Sie eine Urkunde für ein Neugeborenes benötigen, gibt es unter Beurkundung einer Geburt Ansprechpartner und Informationen.

Kosten

Urkunde 10 Euro. Jede weitere, wenn sie gleichzeitig beantragt wird, die Hälfte.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt