Minderjährige, die in das Berufsleben eintreten, dürfen nur beschäftigt werden, wenn zuvor eine ärztliche Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erfolgt ist. Für die Untersuchung wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, der zu einer kostenlosen Untersuchung berechtigt. Dieser muss dem behandelnden Arzt vorlegt werden.
Gleiches gilt für eine Nachuntersuchung, die nach Ablauf eines Beschäftigungsjahres vorgeschrieben ist.
Zusätzlich zum Untersuchungsberechtigungsschein wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Dieser muss vorab selbst ausgefüllt und zur ärztlichen Untersuchung mitgenommen werden.
Antrag über das Online-Serviceportal
Der Antrag für den Untersuchungsberechtigungsschein kann auch über das Online-Serviceportal der Stadt Recklinghausen gestellt werden. Die Anfrage wird hierbei elektronisch an das Bürgerbüro übermittelt. Die Übersendung des Untersuchungsberechtigungsscheins erfolgt auf dem Postweg. Das Online-Serviceportal erreichen Sie hier.
Personalausweis oder Reisepass