Allgemeine Informationen
Minderjährige, die in das Berufsleben eintreten, dürfen nur beschäftigt werden, wenn zuvor eine ärztliche Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erfolgt ist. Für die Untersuchung wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, der zu einer kostenlosen Untersuchung berechtigt. Dieser muss dem behandelnden Arzt vorlegt werden.
Gleiches gilt für eine Nachuntersuchung, die nach Ablauf eines Beschäftigungsjahres vorgeschrieben ist.
Zusätzlich zum Untersuchungsberechtigungsschein wird ein Erhebungsbogen ausgestellt. Dieser muss vorab selbst ausgefüllt und zur ärztlichen Untersuchung mitgenommen werden.
Antragstellung
Ab 01.10.2023 ist die Antragstellung ausschließlich online über die folgende Webseite (Freischaltung ab 01.10.2023) möglich:
https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/
Für die Antragstellung wird ein Ausweisdokument mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion benötigt.
Ausweisdokument mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion