Den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt regelt das Umweltinformationsgesetz (UIG). Dem Interessierten stehen i.d.R. alle der Behörde vorliegenden Daten offen über z.B. den Zustand der Gewässer, der Luft, des Bodens, der Tier- und Pflanzenwelt, der natürlichen Lebensräume, beeinträchtigender Maßnahmen und Tätigkeiten.
In bestimmten Fällen (z.B. laufende Verfahren, datenschutzrelevante Sachverhalte) ist die Auskunftspflicht eingeschränkt. Bei Interesse ist ein formloser Antrag zu stellen und genau zu beschreiben, welche Informationen und in welcher Form Sie die Angaben benötigen. Die angefragte Behörde muss innerhalb von zwei Monaten antworten.
Allerdings sind UIG-Auskünfte im Allgemeinen kostenpflichtig. Daher können Sie vorab eine kostenlose Gebührenauskunft anfordern. Nach derzeitigem Stand sind Umweltinformationen für gemeinnützige Organisationen bzw. deren Mitglieder kostenfrei, sofern bestimmte Voraussetzungen gemäß Verwaltungsgebührenordnung NRW erfüllt sind.
Einfache und mündliche Auskünfte sowie Einsichtnahmen kostenlos, sonst aufwandsabhängige Gebührenpflicht nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03. Juli 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Februar 2007 in einer Höhe von bis zu 500 Euro
formloser schriftlicher Antrag, auch per E-Mail