Dienstleistungen/Zuständigkeiten Nutzungsänderung

Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn einem Gebäude, einer baulichen Anlage oder einem Raum eine neue subjektive Zweckbestimmung gegeben wird. Bei einer neuen Nutzung werden vor allem bauordnungsrechtliche Anforderungen an den Wärmeschutz, den Schallschutz und den Brandschutz gestellt. Sie ist somit genehmigungspflichtig. Bitte erkundigen Sie sich vor Realisierung Ihres Vorhabens bei einem unserer Sachbearbeiter im Fachbereich 63 - Bauordnung.

Ihren zuständigen Sachbearbeiter erfahren Sie in unserem Frontoffice.

Ihr erster Ansprechpartner (Frontoffice):

Herr Alfred Eigenbrodt
Telefon: 02361/50-2458
E-Mail: bauordnung(at)recklinghausen.de
Adresse:

Technisches Rathaus
Fachbereich 63 - Bauordnung
Westring 51
45659 Recklinghausen

Dienstleister
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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt