Straßenfeste, die im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden und mit der Sperrung von Straßen oder Straßenteilen verbunden sind, müssen schriftlich bei der Straßenverkehrsabteilung des Fachbereiches Ordnung angemeldet werden.
Im Falle der Zustimmung seitens der involvierten Behörden wird eine schriftliche Erlaubnis mit den notwendigen Auflagen und Bedingungen, die der Veranstalter einhalten muss, zugestellt.