Dienstleistungen/Zuständigkeiten Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz ist eine gesetzliche Aufgabe für verschiedene Behörden und Institutionen. In Recklinghausen obliegt dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der erzieherische Kinder- und Jugendschutz. Ziel des Jugendschutzes ist es, Konzepte zu entwickeln und erzieherische Maßnahmen und Angebote einzuleiten, die dazu beitragen, die Konfliktfähigkeit, Entscheidungfähigkeit, Eigenverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen zu stärken, damit sie frühzeitig negative Einflüsse erkennen, verantwortlich reagieren und damit umgehen können.

Weitere Informationen zum Kinder- und Jugendschutz finden Sie hier.

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt