Fundsachen
Das Fundbüro nimmt nur die in Recklinghausen gefundenen Sachen in Verwahrung. Diese werden für mindestens sechs Monate aufbewahrt. Wenn die Fundsache nicht innerhalb der Aufbewahrungsfrist vom Eigentümer abgeholt wird, kann der Finder gegen Zahlung einer Verwahrungsgebühr (die Höhe wird abhängig vom Wert des Fundgegenstandes ermittelt) das Eigentum an der Fundsache erwerben. Wird auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Fundsache verzichtet, geht die Fundsache in das Eigentum der Stadt Recklinghausen über. Meldet der Eigentümer sich innerhalb der Verwahrungsfrist, kann der Finder gegenüber dem Eigentümer einen Anspruch auf Finderlohn geltend machen.
Fundsachen, die in das Eigentum der Stadt Recklinghausen übergehen, werden ggfls. online über das Hauptzollamt versteigert. Die Auktionsseite erreichen Sie hier.
Das Online-Fundbüro der Stadt Recklinghausen erreichen Sie hier. (Aktuell ist das Online-Fundbüro deaktiviert). Dort können Sie nach Fundsachen suchen und einen Verlust an das Fundbüro melden.
Eine Anfrage an das Fundbüro zwecks Überprüfung verlorener Gegenstände kann auch über das Online-Serviceportal der Stadt Recklinghausen gestellt werden (siehe unten).
Verlustbescheinigung
Für die Vorlage bei z.B. Versicherungen kann im Bürgerbüro eine Verlustbescheinigung über eine verlorene Sache beantragt werden.
Der Antrag auf eine Verlustbescheinigung kann auch über das Online-Serviceportal der Stadt Recklinghausen gestellt werden. Die Anfrage wird hierbei elektronisch an das Bürgerbüro übermittelt. Die Übersendung der Verlustbescheinigung erfolgt auf dem Postweg. Das Online-Serviceportal erreichen Sie hier.
Verlustbescheinigung: 5 Euro
Verwahrungsgebühr: abhängig vom Wert des Fundgegenstandes
Finder: Personalausweis oder Reisepass, Fundgegenstand
Eigentümer: Personalausweis oder Reisepass, ggfls. Vollmacht zur Entgegennahme der Fundsache, Nachweise über die Fundsache (z.B. Kopie, Foto, Rechnung)