Dienstleistungen/Zuständigkeiten Widmungen und Einziehung

Über die Widmung oder Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen verfügt im Sinne der §§6, 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) die Stadt Recklinghausen. 

Die Widmung einer Straße ist immer dann erforderlich, wenn diese für den Gemeindegebrauch freigegeben wird und somit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße (im straßenrechtlichen Sinn) erhalten soll. Per Allgemeinverfügung wird die Widmung einer Straße im Amtsblatt bekannt gegeben. 

Die Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen bedeutet, dass eine bereits gewidmete Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße verliert. Dies ist immer dann der Fall, wenn Straßen bzw. Straßenteile keine Verkehrsbedeutung mehr haben und somit für den öffentlichen Verkehrszweck nicht mehr benötigt werden. Sie werden damit im straßenrechtlichen Sinn „beseitigt“. Dies wird ebenso per Allgemeinverfügung erlassen und im Amtsblatt bekannt gegeben.

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

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