Die Bestandssicherung der durch die Gestalt einzelner Gebäude und anderer baulicher Anlagen geprägten Eigenart von Ortsteilen oder Stadtfronten und die Erhaltung der vielschichtigen Wohnbevölkerung in gewachsenen Orts- und Stadtstrukturen ist Gegenstand einer Erhaltungssatzung. Inwiefern eine Erhaltungssatzung für Ihren Bereich vorhanden ist, erfahren Sie beim zuständigen Sachbearbeiter in der Abteilung Bauordnung.
Einen Überblick über vorhandene Satzungen (FB 61 - Stadtplanung, Umwelt und Klimaschutz) erhalten Sie hier.