Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden Erträge/Einzahlungen, zu leistenden Aufwände/Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen - für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Recklinhgausen. Der Haushaltsplan wird jährlich aufgestellt und durch den Rat der Stadt verabschiedet. Er ist damit die verbindliche Grundlage für sämtliches finanzielles Handeln der Stadt Recklinghausen.
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