Der Fachbereich 63 - Bauordnung besitzt ca. 40.000 Hausakten, die in unterschiedlicher Qualität zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden können. Zur Einsicht berechtigt ist der nachweisliche Eigentümer oder deren Bevollmächtigter. Die Einsichtnahme ist nach vorheriger Terminabsprache in den Räumen der Bauordnung möglich. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Sachbearbeiter der Abteilung zwecks Terminabsprache.
- Akteneinsichten in Hausakten je angefangene 15 Minuten 19,50 Euro - Beantwortung schriftlicher Anfragen zu Hausakten je angefangene 15 Minuten 9,75 Euro - je Kopie 1 Euro