Der Fachbereich 63 - Bauordnung besitzt ca. 40.000 Hausakten, die in unterschiedlicher Qualität zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden können. Zur Einsicht berechtigt ist der nachweisliche Eigentümer oder deren Bevollmächtigter. Die Einsichtnahme ist nach vorheriger Terminabsprache in den Räumen der Bauordnung möglich. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Sachbearbeiter der Abteilung zwecks Terminabsprache.
Bitte beachten Sie:
Die Stadtverwaltung bittet die Bürger*innen aus gegebenem Anlass dringend, das Rathaus und andere Verwaltungsstellen nur dann aufzusuchen, wenn Sie ein Anliegen haben, das tatsächlich unaufschiebbar und nur im persönlichen Gespräch zu regeln ist. Dieses geht ab sofort nur noch dann, wenn zuvor auch telefonisch oder per Mail ein Termin ausgemacht worden ist.
- Akteneinsichten in Hausakten je angefangene 15 Minuten 19,50 Euro - Beantwortung schriftlicher Anfragen zu Hausakten je angefangene 15 Minuten 9,75 Euro - je Kopie 1 Euro