Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes gem. § 12 Gaststättengesetz vorübergehend gestattet werden.
Eine Gestattung ist insbesondere für Getränkestand mit Alkoholausschank bei Straßenfesten, beim Karnevalsumzug, auf Schützenfesten, bei Sportturnieren und anderen vorübergehenden Veranstaltungen erforderlich.
Der Gebührenrahmen beträgt 25 bis 200 Euro. Die Gebühr wird anhand des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes im Einzelfall festgelegt.
Antragsvordruck liegt in Papierform bei FB 31/22 vor und wird im Internet bereitgestellt.