Dienstleistungen/Zuständigkeiten Kraftfahrzeugschein-Änderung

Wenn Sie innerhalb des Stadtgebiets umziehen oder aus einer Stadt im Kreisgebiet nach Recklinghausen ziehen, ist eine Änderung in den Fahrzeugpapieren erforderlich. Das können Sie beim Bürgerbüro vornehmen lassen. Hier wird Ihre neue Anschrift auf dem bisherigen Fahrzeugschein bzw. auf der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt und das Straßenverkehrsamt über die Änderung in Kenntnis gesetzt.

Falls Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt haben möchten (Fahrzeugscheine werden nicht mehr ausgestellt), wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt in Marl. Alle Informationen und Kontaktdaten des Straßenverkehrsamts finden Sie hier.

Kosten

10,80 Euro

Erforderliche Unterlagen

Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, Personalausweis oder Reisepass

Dienstleister
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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt