Wenn Sie innerhalb des Stadtgebiets umziehen oder aus einer Stadt im Kreisgebiet nach Recklinghausen ziehen, ist eine Änderung in den Fahrzeugpapieren erforderlich. Das können Sie beim Bürgerbüro vornehmen lassen. Hier wird Ihre neue Anschrift auf dem bisherigen Fahrzeugschein bzw. auf der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt und das Straßenverkehrsamt über die Änderung in Kenntnis gesetzt.
Falls Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt haben möchten (Fahrzeugscheine werden nicht mehr ausgestellt), wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt in Marl. Alle Informationen und Kontaktdaten des Straßenverkehrsamts finden Sie hier.
10,80 Euro
Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, Personalausweis oder Reisepass