Störungen durch Lärm oder Gerüche, verursacht durch Privatpersonen, können dem Fachbereich Ordnung angezeigt werden. Die Anzeige muss schriftlich bei der Ordnungsbehörde eingereicht werden. Wichtige Angaben sind dabei:
Der Anzeigenerstatter muss für mögliche Rückfragen Name, Anschrift und Telefonnummer angeben und in einem Gerichtsverfahren eventuell als Zeuge zur Verfügung stehen.