Der Kinderreisepass für deutsche Kinder ersetzt den früheren Kinderausweis. Seit dem 1. Januar 2006 werden die Kinderreisepässe nur noch in maschinenlesbarer und fälschungssicherer Form erstellt.
Der Kinderreisepass ist unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild auszustellen. Er ist sechs Jahre gültig, wird jedoch maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Für die Lichtbilder gelten die gleichen Anforderungen wie für die Bilder beim biometrischen Reisepass. Die erforderlichen Unterlagen sind unten aufgelistet.
Den Antrag für den Kinderreisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung des weiteren Personensorgeberechtigten, sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des nicht anwesenden Elternteils, notwendig. Ist die Ehe geschieden, wird der rechtskräftige Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt.
Neu ist, dass Kinder ab dem 10. Lebensjahr selbst den Kinderreisepass unterschreiben müssen; vorher besteht keine Unterschriftspflicht. In jedem Fall ist ein persönliches Erscheinen des Kindes bei der Beantragung Voraussetzung.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt wird, da es sich nur um ein Passersatzdokument handelt. Vor Antritt der Reise sollten sich die Eltern daher vergewissern, ob der Staat, in den die Familie reisen möchte, Kinderreisepässe akzeptiert.
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Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ungültig
Aufgrund europäischer Vorgaben hat sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung ergeben: Seit Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig, sodass alle Kinder bei Reisen ins Ausland je nach Reiseziel über ein eigenes Reisedokument verfügen müssen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe und Reisepässe zur Verfügung. In EU-Ländern genügt auch ein Personalausweis.
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13 Euro, eine Verlängerung bzw. Aktualisierung kostet 6 Euro.
Geburtsurkunde oder alter Kinderausweis/-reisepass, ein biometrisches Lichtbild, Ausweise der Sorgeberechtigten sowie die komplett ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils. Ab dem 10. Lebensjahr ist auch die eigene Unterschrift des Kindes erforderlich. In jedem Fall ist ein persönliches Erscheinen des Kindes bei der Beantragung Voraussetzung