Kinderreisepass in Bürgerservice | Stadt Recklinghausen

Dienstleistungen/Zuständigkeiten Kinderreisepass

Hinweis

Aufgrund der jahrelangen Gewohnheit wird der Kinderreisepass von sehr vielen Eltern noch immer als Standarddokument für ihre Kinder wahrgenommen. Für Kinder jeden Alters (auch: Säuglinge, Kleinstkinder) können schon immer mehrjährig gültige, also reguläre elektronische Reisedokumente mit einer Gültigkeit von sechs Jahren beantragt werden. Das betrifft sowohl den Reisepass für weltweite Reisen als auch den Personalausweis, uneingeschränkt anerkannt für Schengen-interne Reisen.

Kinderreisepässe werden seit 2021 nur noch mit einjähriger Gültigkeit ausgestellt. Über einen sechsjährigen Zeitraum betrachtet ist der Kinderreisepass somit teurer als Personalausweis oder Reisepass (13,00 € Grundgebühr/ Neuausstellung + 30,00 € fünfmalige Verlängerung á 6,00 €
= 43,00 € Summe (Sechs-Jahres-Zeitraum)). Hinzu kommen jährliche Gebühren für aktuelle biometrische Passfotos. Es bietet sich somit an auch für Kinder einen Personalausweis oder Reisepass mit sechsjähriger Gültigkeit zu beantragen. So sparen Sie sich auch die jährliche Vorsprache zur Verlängerung. 

Sorgen Sie bitte rechtzeitig für gültige Ausweis- und Reisedokumente. Eine Neubeantragung sollte zwei bis drei Monate vor Ablauf bzw. Reiseantritt erfolgen. So sparen Sie vermeidbare Zusatzgebühren für vorläufige Dokumente.

Allgemeine Informationen

Der Kinderreisepass für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit ersetzt den früheren Kinderausweis. Kinderreisepässe werden in maschinenlesbarer und fälschungssicherer Form erstellt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten als Einreisedokument anerkannt wird, da es sich nur um ein Passersatzdokument handelt. Vor Antritt der Reise sollten sich die Eltern daher vergewissern, ob der Staat, in den die Familie reisen möchte, Kinderreisepässe akzeptiert. Möglich ist in diesen Fällen dann die Ausstellung eines elektronischen Reisepasses mit integriertem Chip.

Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig, wird jedoch maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Möglich ist die mehrmalige Aktualisierung bzw. Verlängerung des Dokumentes (für maximal ein Jahr).

Antragstellung

Die persönliche Vorsprache (auch von Kindern) ist zwingend erforderlich. 

Vorzulegen sind ein amtliches Ausweisdokument (z.B. Kinderreisepass) und ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Bei jeder Verlängerung bzw. Aktualisierung ist ein neues Lichtbild vorzulegen; das Lichtbild des bisherigen Kinderreisepasses kann nicht genutzt werden. Falls kein Ausweisdokument vorhanden ist, ist eine Geburtsurkunde vorzulegen.

Bei gemeinsamen Sorgerecht bedarf es der Beantragung beider Elternteile. Bei Beantragung sollen beide Elternteile persönlich vorsprechen. Alternativ ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und ein amtliches Ausweisdokument des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt wird (Vollmacht siehe unten). Das alleinige Sorgerecht muss ggfls. nachgewiesen werden.

Optional kann die Eintragung aller sorgeberechtigten Elternteile in den Kinderreisepass erfolgen, wenn sich der Familienname der Minderjährigen vom Familienname mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet. Die Antragstellung kann nur von beiden Elternteilen gemeinsam erfolgen. Es genügt dabei, wenn das Einverständnis des bei der Antragstellung abwesenden Elternteils mittels Vollmacht glaubhaft gemacht wird. Ist ein sorgeberechtigter Elternteil nicht einverstanden, kann kein Eintrag erfolgen. Wenn ein Eintrag erfolgen soll, werden stets alle sorgeberechtigten Personen eingetragen. Wenn das alleinige Sorgerecht nachgewiesen ist (und das Kind einen von der allein sorgeberechtigten Person abweichenden Familiennamen führt), wird nur diese eine sorgeberechtigte Person eingetragen.

Aushändigung

Der Kinderreisepass wird direkt bei Antragstellung erstellt und ausgehändigt.

Kosten

Ausstellung: 13 Euro

Aktualisierung bzw. Verlängerung: 6 Euro

Erforderliche Unterlagen

Ausweisdokument (z.B. bisheriger Kinderreisepass), aktuelles biometrisches Lichtbild, ggfls. Geburtsurkunde, Einverständniserklärung mit Ausweisdokument, Nachweis alleiniges Sorgerecht

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