Hinweise zum Landeshundegesetz NRW vom 18. Dezember 2002 erhalten Sie im Ordnungsamt.
Daneben erhalten Sie im Ordnungsamt auch die erforderlichen Formulare zur Erfassung meldepflichtiger Hunde, den Antrag auf Erteilung einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis zum Halten von Hunden oder auch den Antrag zur Befreiung von einer Maulkorb- und Leinenpflicht.
Weiterführende Informationen: Hundesteuer
gem. Verwaltungsgebührenordnung NRW