Dienstleistungen/Zuständigkeiten Hunde

Hinweise zum Landeshundegesetz NRW vom 18. Dezember 2002 erhalten Sie im Ordnungsamt.

Daneben erhalten Sie im Ordnungsamt auch die erforderlichen Formulare zur Erfassung meldepflichtiger Hunde, den Antrag auf Erteilung einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis zum Halten von Hunden oder auch den Antrag zur Befreiung von einer Maulkorb- und Leinenpflicht.

Weiterführende Informationen: Hundesteuer

Kosten

gem. Verwaltungsgebührenordnung NRW

Ansprechpartner*innen
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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt