Ein Gewerbe ist eine selbständige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf gewisse Dauer angelegte Tätigkeit. Ausgenommen vom Gewerbebegriff sind die Urproduktion (z. B. landwirtschaftlicher Betrieb), die sogenannten freien Berufe (bestimmte Betätigungen und Dienste, die ein Hochschulstudium voraussetzen oder auf künstlerischem, wissenschaftlichem und schriftstellerischem Gebiet stattfinden) sowie die bloße Nutzung und Verwaltung eigenen Vermögens. Weitere Ausnahmen sind in der Gewerbeordnung geregelt (z. B. Tätigkeit als Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater). Da eine genaue Abgrenzung in einigen Fällen schwierig sein kann, klären Sie bitte offene Fragen mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen.
Eine Gewerbeanmeldung beim Gewerberegister der Stadt Recklinghausen hat vorzunehmen, wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle im Stadtgebiet Recklinghausen anfängt (es sind alle Betriebsstätten einzeln anzumelden).
Für die Gewerbeanmeldung ist ein amtlicher Vordruck zu verwenden (s.u.). Sie können den Vordruck herunterladen, ausfüllen und zusenden:
per Post an: Stadt Recklinghausen, FB 31 Gewerbeangelegenheiten, 45655 Recklinghausen
per Fax an: 02361 50 91601
per Email an: gewerbe@recklinghausen.de
Bei persönlicher Vorsprache nach Terminvereinbarung bringen Sie das ausgefüllte Formular bitte mit.
Sie können die Gewerbeanmeldung über das Wirtschafts-Service-Portal Nordrhein-Westfalen (WSP.NRW) auch medienbruchfrei digital vornehmen.
Wer der Pflicht zur Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht vollständig nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
26,- Euro (natürliche Person / Einzelgewerbe / Gesellschafter in Personengesellschaften)
33,- Euro (juristische Person)
13,- Euro (für jeden weiteren Vertreter bei juristischen Personen)
15,- Euro (Ersatzbescheinigung / Zweitschrift)
Personalausweis oder Reisepass (ggfls. als Kopie oder Foto).
Das Formular zur Gewerbeanmeldung liegt in Papierform bei FB 31/22 vor, wird aber auch hier im Internet bereitgestellt.