Dienstleistungen/Zuständigkeiten Grundstücksteilung

Eine Grundstücksteilung ist die dem Grundbuchamt gegenüber abgegebene Erklärung des Eigentümers, das ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbständiges Grundstück oder als Grundstück zusammen mit anderen Grundstücken oder mit Teilen anderer Grundstücke eingetragen werden soll. Für diese Grundstücksgrenzänderung ist ein Grundstücksteilungsantrag erforderlich, der von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder durch das zuständige Katasteramt des Kreises Recklinghausen erstellt und an die Bauaufsichtsbehörde (Abteilung Bauordnung) gerichtet wird, damit eine Grundstücksteilungsgenehmigung ausgestellt werden kann. Bitte erkundigen Sie sich über die Möglichkeit einer Grundstücksteilung bei einem unserer Sachbearbeiter im Fachbereich 63 - Bauordnung.

Kosten

Je nach Art der Grundstücksteilung ist diese kostenpflichtig.

Dienstleister
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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

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