Aufgrund der von der Finanzverwaltung erlassenen Messbescheide wird die Grundsteuer festgesetzt. Die Grundsteuer ist grundstücks- bzw. objektbezogen (bei Eigentumswohnungen) relevant. Zahlungspflichtig sind die Grundstückseigentümer bzw. Haus- und Wohnungseigentümer (bei Eigentumswohnungen). Der von der Finanzverwaltung (Finanzamt) mitgeteilte Messbetrag wird mit dem vom Rat der Stadt RE beschlossenen Hebesatz (Grundsteuer B aktuell 695 %) multipliziert und ergibt damit die jährlich zu zahlende Grundsteuer.
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