Dienstleistungen/Zuständigkeiten Gewerbeabmeldung

Eine Gewerbeabmeldung ist vorzunehmen,

wenn der Betrieb aufgegeben wird oder der Betrieb in einen anderen Ort außerhalb des Stadtgebiets Recklinghausen verlegt wird (in diesem Fall ist der Betrieb in dem neuen Meldebezirk wieder anzumelden).

Für die Gewerbemeldungen sind amtliche Vordrucke zu verwenden.

Bitte nutzen Sie hierzu unseren Online Service oder vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache.  

Bei persönlichen Vorsprachen füllen Sie das Formular bitte vor dem Termin aus. Den entsprechenden QR-Code finden Sie im Foyer des Stadthauses A .

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Wer der Pflicht zur Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht vollständig nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Kosten

Die Gewerbeabmeldung ist kostenfrei.
Eine Ersatzbescheinigung bzw. Zweitschrift der Gewerbeabmeldung kostet 15,- Euro.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass (ggfls. als Kopie oder Foto)

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt