Dienstleistungen/Zuständigkeiten Einschulungsverfahren und Wechsel zu den weiterführenden Schulen

Der Schulträger führt das Anmeldeverfahren für alle schulpflichtig werdenden Schülerinnen und Schüler durch. Es findet jeweils im Herbst des vorangehenden Schuljahres statt. Schulpflichtig sind alle Kinder, die vor dem 1. Oktober eines jeden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden.

Da es keine Schulbezirke mehr gibt, können die SchülerInnen in jeder gewünschten Schule angemeldet werden. Eine Aufnahme in der gewünschten Schule kann jedoch abgelehnt werden, wenn die Aufnahmekapazität dort in der Schule erschöpft ist. Der Schulträger legt die Aufnahmekapazität einer jeden Schule fest.
 
Die Informationen und das Anmeldeformular zum Schulwechsel (Primarstufe zur Sekundarstufe) werden immer mit den Halbjahreszeugnissen in der Grundschule an die Eltern verteilt.

Zusätzlich erfolgt noch eine öffentliche Mitteilung der Schulverwaltung bezüglich der Anmeldetermine.

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

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