Der Schulträger führt das Anmeldeverfahren für alle schulpflichtig werdenden Schülerinnen und Schüler durch. Es findet jeweils im Herbst des vorangehenden Schuljahres statt. Schulpflichtig sind alle Kinder, die vor dem 1. Oktober eines jeden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden.
Da es keine Schulbezirke mehr gibt, können die SchülerInnen in jeder gewünschten Schule angemeldet werden. Eine Aufnahme in der gewünschten Schule kann jedoch abgelehnt werden, wenn die Aufnahmekapazität dort in der Schule erschöpft ist. Der Schulträger legt die Aufnahmekapazität einer jeden Schule fest.
Die Informationen und das Anmeldeformular zum Schulwechsel (Primarstufe zur Sekundarstufe) werden immer mit den Halbjahreszeugnissen in der Grundschule an die Eltern verteilt.
Zusätzlich erfolgt noch eine öffentliche Mitteilung der Schulverwaltung bezüglich der Anmeldetermine.