Dienstleistungen/Zuständigkeiten Gewerbesteuer - Erhebung

Aufgrund der von der Finanzverwaltung erlassenen Grundlagenbescheide wird die Gewerbesteuer festgesetzt. Die Gewerbesteuer richtet sich nach der Höhe des Ertrages eines Unternehmens. Personengesellschaften bleibt ein nicht zu versteuernder Freibetrag vom Unternehmensgewinn von 24.500 € jährlich. Bei Kapitalgesellschaften gibt es keinen Freibetrag. Die Finanzverwaltung (Finanzamt) setzt den sog. Messbetrag fest (d.i. der zu versteuernde Gewerbeertrag X 5 Prozent). Auf den Messbetrag wird der jeweils vom Rat der Stadt RE beschlossene Gewerbesteuer-Hebesatz angewendet. Dieser beträgt z.Zt. 520 Prozent.

Weitere Informationen zur Gewerbesteuer finden Sie hier.

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Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

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