Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Bürgergeld erhalten, tragbar gestaltet werden.
Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der unten verlinkten Broschüre. Diese Broschüre enthält neben umfassenden Informationen zum Wohngeld einen Link zum Wohngeldrechner NRW, über den Sie anschließend online einen Wohngeldantrag stellen können.
Bitte benutzen Sie den www.wohngeldrechner.nrw.de zur Stellung des Wohngeldantrags.
Erklärvideo zum Wohngeld
Über die Sozialen Medien ist auch ein Erklärvideo zum Wohngeld verfügbar:
Youtube:
Facebook:
Erklärvideo zum Wohngeld über Facebook
Twitter:
Erklärvideo zum Wohngeld über Twitter
Instagram:
Erklärvideo zum Wohngeld über Instagram
Hilfe bei der Antragsstellung
Sollten Sie Probleme bei der Antragstellung (z.B. Ausfüllen des Antragsvordrucks) haben und niemand in Ihrem familiären und/oder privatem Umfeld Hilfestellung leisten kann, finden Sie in diesen Fällen Unterstützung durch das Team der Sozialberatung im Fachbereich Soziales und Wohnen.
Ansprechpartner:
Herr Nowak 02361/ 50 2109 (A- Kr)
Frau Karakurt 02361/ 50 2102 (A - Kr)
Frau Gottschalk 02361/ 50 2106 (Ks - Z)
Frau Scheele 02361/ 50 2115 (Ks - Z)
E-Mail: wohngeldstelle@recklinghausen.de