Dienstleistungen/Zuständigkeiten Feuerwerke

Das Abbrennen von Feuerwerken in der Zeit vom 02.01. bis 30.12. bedarf der Erlaubnis der Ordnungsbehörde. Voraussetzungen richten sich nach der Klasse des Feuerwerks sowie dem Ort und Zeitpunkt/der Dauer des Abbrennens. Dabei gilt es, die Vorschriften des Landes-Immissionsschutzgesetzes und der 1. Sprengstoffverordnung zu beachten.

Kosten

gem. Verwaltungsgebührenordung NRW

Formulare

Abbrennanzeige eines Feuerwerks gem. § 23 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz kann per Post, online oder persönlich geschickt werden.

Ansprechpartner*innen
Sie suchen...
Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt