Als Altlasten werden ehemalige Deponien, Ablagerungen von umweltschädlichen Stoffen und auch durch Industrie- oder Bergbau verunreinigte Grundstücke bezeichnet, von denen eine Gefahr für die Umgebung, zum Beispiel auch für das Grundwasser, ausgeht. Noch nicht untersuchte Flächen, die eine Altlast vermuten lassen, gelten als Verdachtsflächen. Die Altlasten und Altlastenverdachtsflächen werden im Stadtgebiet von der Unteren Bodenschutzbehörde, Kreisverwaltung Recklinghausen, systematisch erfasst.
Rechtsverbindliche Auskünfte aus dem Altlastenkataster erteilt die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Recklinghausen. Voraussetzungen sind Eigentum bzw. Besitz an der Fläche oder ein berechtigtes Interesse wie beabsichtigter Grunderwerb, Miete oder Pacht.