Dienstleistungen/Zuständigkeiten Altlastenauskunft

Als Altlasten werden ehemalige Deponien, Ablagerungen von umweltschädlichen Stoffen und auch durch Industrie- oder Bergbau verunreinigte Grundstücke bezeichnet, von denen eine Gefahr für die Umgebung, zum Beispiel auch für das Grundwasser, ausgeht. Noch nicht untersuchte Flächen, die eine Altlast vermuten lassen, gelten als Verdachtsflächen. Die Altlasten und Altlastenverdachtsflächen werden im Stadtgebiet von der Unteren Bodenschutzbehörde, Kreisverwaltung Recklinghausen, systematisch erfasst. 

Rechtsverbindliche Auskünfte aus dem Altlastenkataster erteilt die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Recklinghausen. Voraussetzungen sind Eigentum bzw. Besitz an der Fläche oder ein berechtigtes Interesse wie beabsichtigter Grunderwerb, Miete oder Pacht.

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt