Wenn Sie nach Recklinghausen gezogen sind, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Familienangehörige, die in Ihrem Haushalt leben, anmelden.
Die Anmeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug (nicht Mietvertragsbeginn) in die neue Wohnung erfolgt sein. Bitte halten Sie die vorgenannte Frist ein, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln würden und mit einer Geldbuße zu rechnen hätten.
Die meldepflichtige Person soll die Anmeldung persönlich im Bürgerbüro vornehmen. Bei Familien (gilt nicht für volljährige Kinder) genügt es, wenn eine meldepflichtige Person vorspricht. Bei Zuzügen aus dem Ausland haben alle anzumeldenden Personen persönlich vorzusprechen.
Vorzulegen sind bei persönlicher Vorsprache:
Alternativ kann sich die meldepflichtige Person bei Anmeldung durch eine Person vertreten lassen (nicht bei Zuzügen aus dem Ausland s.o.). Vorzulegen sind dann:
Eine schriftliche Anmeldung per Post / E-Mail ist rechtlich nicht zulässig.
Hinweis: Im Zuge einer Anmeldung nach Recklinghausen kann nicht direkt ein neues Ausweisdokument beantragt werden.
Personalausweise und Reisepässe bzw. Aufenthaltstitel und ausländische Dokumente, ggfls. Geburtsurkunden, Wohnungsgeberbestätigung, ggfls. Anmeldeformular und Vollmacht