Aufenthaltserlaubnis in Bürgerservice | Stadt Recklinghausen

Dienstleistungen/Zuständigkeiten Aufenthaltserlaubnis

Ausländer benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel sowie einen gültigen Pass. Der Aufenthaltstitel kann erteilt werden als Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte, Mobile ICT-Karte oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Die Aufenthaltserlaubnis ist der allgemeine Aufenthaltstitel. Die Aufenthaltserlaubnis ist an einen bestimmten Aufenthaltszweck (Ausbildung / Erwerbstätigkeit / völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe / familiäre Gründe) gebunden und wird immer befristet erteilt. Nähere Informationen über die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde.

Das Ausländerrecht ist wegen einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen sehr kompliziert. Die Einreise und der Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet werden je nach Herkunftsstaat und Aufenthaltszweck unterschiedlich geregelt. Eine Darstellung aller möglichen Fallkonstellationen kann hier nicht erfolgen. Die Voraussetzungen im Einzelfall können Sie jedoch bei dem zuständigen Ansprechpartner der Ausländerbehörde erfragen.

Für den Antrag auf Erteilung sowie Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis werden in der Regel die nachfolgenden Unterlagen von Ihnen benötigt:

  • Antrag
  • Nationalpass
  • Passfoto
  • Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes (Gehalts- oder Lohnnachweis bei Arbeitnehmern, Einkommenssteuerbescheid bzw. eine aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung eines Steuerberaters bei Selbstständigen)
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Vorlage des Mietvertrages, Wohnraumbestätigung)

Im Einzelfall werden weitere Unterlagen von Ihnen benötigt.

Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis werden an Gebühren bis zu 100 Euro und für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu 96 Euro erhoben. Gebührenbefreiungen und Ermäßigungen können u. U. vorgenommen werden. Derartige Fälle sind jedoch in der Aufenthaltsverordnung zum Aufenthaltsgesetz abschließend geregelt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde.

Ansprechpartner/innen
  • Frau M. Böhme
    Telefon 02361/50-1737
    Stadthaus A, Raum 0.47
  • Frau M. Robert
    Telefon 02361/50-1752
    Stadthaus A, Raum 0.52
  • Frau V. Wilde
    Telefon 02361/50-1754
    Stadthaus A, Raum 0.46
  • Frau L. Obruschnik
    Telefon 02361/50-1750
    Stadthaus A, Raum 0.53
  • Frau C. Drögehoff
    Telefon 02361/50-1763
    Stadthaus A, Raum 0.43
  • Frau M. Knigge
    Telefon 02361/50-1437
    Stadthaus A, Raum 0.50
  • Frau D. Kohnen
    Telefon 02361/50-1736
    Stadthaus A, Raum 0.51
  • Frau R. Niemeier
    Telefon 02361/50-1733
    Stadthaus A, Raum 0.49
  • Herr J. Pezer
    Telefon 02361/50-1726
    Stadthaus A, Raum 0.48
  • Herr J. Recknagel
    Telefon 02361/50-1436
    Stadthaus A, Raum 0.45
  • Frau C. Schweidler
    Telefon 02361/50-1725
    Stadthaus A, Raum 0.48
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Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

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  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

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