Die Abmeldung des Wohnsitzes ist notwendig, wenn man
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen. Eine Abmeldung ist auch frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt dann zum Datum das Auszugs.
Die meldepflichtige Person soll die Abmeldung persönlich im Bürgerbüro vornehmen. Bei Familien (gilt nicht für volljährige Kinder) genügt es, wenn eine meldepflichtige Person vorspricht.
Vorzulegen sind bei persönlicher Vorsprache:
Alternativ kann sich die meldepflichtige Person bei Abmeldung durch eine Person vertreten lassen. Vorzulegen sind dann:
Zudem kann die meldepflichtige Person den Meldeschein für die Abmeldung inkl. Ausweis- und ggf. Passkopie auch übersenden.
Die Abmeldung in das Ausland bzw. die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes kann auch online über das Online-Serviceportal der Stadt Recklinghausen erfolgen (siehe unten).
Personalausweise und Reisepässe bzw. Aufenthaltstitel und ausländische Dokumente, ggf. Meldeschein für die Abmeldeformular und Vollmacht