Dienstleistungen/Zuständigkeiten Allgemeine Gefahrenabwehr

Als "allgemeine Gefahrenabwehr" wird die Beseitigung von konkreten Störungen oder Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch die Ordnungsbehörde bezeichnet. Die Ordnungsbehörde ist befugt, bei akuten Gefahren Gegenmaßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Beispiele: der Schutz vor Geruchs- oder Lärmbelästigungen, die Überwachung des ruhenden Verkehrs oder der Schutz vor gefährlichen Tieren.

Wer innerhalb Recklinghausens eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entdeckt, hat dies dem Fachbereich Ordnung zu melden. Die Meldung kann telefonisch, persönlich oder schriftlich erfolgen. Der Anzeigenerstatter muss für mögliche Rückfragen Name, Anschrift und Telefonnummer angeben und in einem Gerichtsverfahren eventuell als Zeuge zur Verfügung stehen.
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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt