Dienstleistung/Zuständigkeit Stundung

Sie befinden sich auf der Internetseite der Stadt Recklinghausen und wollen einen Stundungs- bzw. Ratenzahlungsantrag stellen.

Hierfür werden Sie mittels eines digitalen Antragsvordrucks zu einigen notwendigen Angaben aufgefordert. Sie werden u. a. zur Forderung befragt (Angabe der Forderung, Höhe der Forderung, Kassenzeichen, etc.). Des Weiteren müssen Sie Angaben zur Ihrer eigenen Person und den mit Ihnen lebenden Haushaltsmitgliedern machen (Name, Vorname, Geburtsdatum, Verwandtschaftsverhältnis, etc.). Dies beinhaltet auch etwaige Angaben zur Einkommens- und Vermögenssituation.

Auch könnte es sein, dass Sie nicht für sich selbst um eine Stundung/Ratenzahlung bitten, sondern im Auftrag für einen anderen handeln. In solchen Fällen müssen Sie dies angeben und die Bevollmächtigung nachweisen.

Wenn der Zahlungspflichtige eine juristische Person bzw. eine Personenvereinigung also z. B. ein Verein, eine GmbH oder eine OHG sein sollte, sind neben der Bevollmächtigung in der Regel die Einkommens- und Vermögensverhältnisse durch eine BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) oder Bilanz nachzuweisen.

Für einzureichende Unterlagen sind im digitalen Vordruck Eingabefelder vorgesehen, mit denen Sie diese digital hochladen können.

Zwingend notwendige Eingabefelder sind entsprechend kenntlich gemacht.

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt