In der Nacht geht die Feuerwehr davon aus, dass sich keine Personen in Kindergärten, Kindertagesstätten oder Schulen aufhalten. Aus diesem Grund ist es von entscheidender Bedeutung, im Einsatzfall auf sich aufmerksam zu machen.
Zusätzlich sind die nachstehenden Aspekte zu berücksichtigen:
Die Übernachtung ist mindestens eine Woche im Voraus per E-Mail bei den in der Anzeige genannten Stellen anzumelden. Mindestens zwei erwachsene qualifizierte Betreuungspersonen müssen pro Übernachtungsraum anwesend sein, wobei diese sich im Vorfeld über die entsprechenden Rettungswege informiert haben sollten. Im Verlauf des Aufenthalts ist sicherzustellen, dass mindestens zwei unabhängige Leuchtmittel, wie beispielsweise Taschenlampen, im Übernachtungsraum bereitgehalten werden, um im Falle eines Stromausfalls eine angemessene Orientierung zu gewährleisten.
Die Notausgangstüren, die sich im Verlauf von Rettungswegen befinden, müssen jederzeit ohne die Inanspruchnahme fremder Hilfsmittel geöffnet werden können. Um die Sichtbarkeit nachleuchtender Rettungswegpiktogramme zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die Beleuchtung im Flur über Nacht in Betrieb bleibt.
Die Brandschutzordnung ist einzuhalten.
Die maximale Anzahl an Personen für die Übernachtung beträgt 60. Sollte diese Grenze überschritten werden, ist eine separate Einzelprüfung durch den Fachbereich 37 erforderlich. Eine Anfrage dieser Größenordnung muss mindestens zwei Wochen im Voraus stattfinden.
Fluchtwege müssen jederzeit frei zugänglich sein, was bedeutet, dass die Schlafsäcke im Übernachtungsraum ordentlich platziert werden sollten.
Falls im Gebäude weder eine interne noch eine extern aufgeschaltete Brandmeldeanlage installiert ist, ist es erforderlich, dass eine Nachtwache die Übernachtungsräume sowie die Fluchtwege kontinuierlich überwacht. Alternativ besteht die Möglichkeit, handelsübliche Rauchwarnmelder sowohl im Übernachtungsraum als auch entlang der Fluchtwege zu installieren. Der Notfallkontakt muss jederzeit telefonisch erreichbar und vor Ort sein.