Dienstleistung/Zuständigkeit Denkmalschutz/Untere Denkmalbehörde

Die Untere Denkmalbehörde ist zuständig für alle Belange des Denkmalschutzes. Der Denkmalschutz umfasst den Schutz, die Erhaltung und die Pflege von Bau- und Bodendenkmälern. Denkmäler sind Gebäude und bauliche Anlagen, Bereiche im Stadtraum oder im Boden sowie einzelne Sachen an denen aus geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, volkskundlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.

Gemäß § 9 DSchG NRW bedarf der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde, wer Denkmäler

 

  • beseitigen,
  • verändern,
  • an einen anderen Ort verbringen
  • die bisherige Nutzung ändern will


oder all dies in der engeren Umgebung eines Denkmals tun will, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird.
Die Untere Denkmalbehörde trifft Ihre Entscheidung im Benehmen mit dem Landschaftsverband.

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

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