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Seit 01. Januar 2009 werden aufgrund von Änderungen im Personenstandsgesetz die Personenstandsregister der Stadt Recklinghausen nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen dem Stadtarchiv (Institut für Stadtgeschichte/Stadt- und Vestisches Archiv) übergeben.
Das Stadtarchiv bewahrt folgende Unterlagen auf:
Namensverzeichnisse zu den zugehörigen Personenstandsregistern
Im Stadtarchiv können Sie daher Kopien aus allen Personenstandsregistern erhalten, deren oben genannte Fristen bereits abgelaufen sind. Bitte beachten Sie, dass im Archiv nur Personenstandsfälle überliefert sind, die bei den Standesämtern der Stadt Recklinghausen beurkundet wurden (z. B. Geburtseinträge nur mit Geburtsort Recklinghausen, Heiratseinträge nur mit Eheschließung durch die Standesämter Recklinghausen).
Auf Wunsch können Sie die Kopien aus den Registereinträgen auch beglaubigt erhalten (z. B. für Nachlassangelegenheiten).
Zur eigenen Recherche stellt das Stadtarchiv die Digitalisate der Namensverzeichnisse zu den Personenstandsregistern, soweit diese bereits bei uns vorhanden sind, online zu Verfügung (Link siehe oben).
Kosten:
20 Euro pro angefangene Halbstunde Bearbeitung
4 Euro pro beglaubigter Kopie
Ansprechpartner/Innen:
Kristina Keppler
Tel.: 02361/50-1906
Hohenzollernstraße 12
45659 Recklinghausen
Sofern Sie Auszüge aus Personenstandsregistern benötigen, deren gesetzliche Fristen noch nicht abgelaufen sind, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Recklinghausen:
urkundenstelle@recklinghausen.de
Rathausplatz 3
45657 Recklinghausen