Dienstleistung/Zuständigkeit Personenstandsauskünfte - Institut für Stadtgeschichte/Stadt- und Vestisches Archiv Recklinghausen

Hier geht es zum Onlineantrag (Serviceportal)

Hier geht es zu den digitalisierten Namensverzeichnissen

Seit 01. Januar 2009 werden aufgrund von Änderungen im Personenstandsgesetz die Personenstandsregister der Stadt Recklinghausen nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen dem Stadtarchiv (Institut für Stadtgeschichte/Stadt- und Vestisches Archiv) übergeben.

Das Stadtarchiv bewahrt folgende Unterlagen auf:

  • Geburtsregister: 110 Jahre und älter
  • Heiratsregister: 80 Jahre und älter
  • Sterberegister: 30 Jahre und älter

Namensverzeichnisse zu den zugehörigen Personenstandsregistern

 

Im Stadtarchiv können Sie daher Kopien aus allen Personenstandsregistern erhalten, deren oben genannte Fristen bereits abgelaufen sind. Bitte beachten Sie, dass im Archiv nur Personenstandsfälle überliefert sind, die bei den Standesämtern der Stadt Recklinghausen beurkundet wurden (z. B. Geburtseinträge nur mit Geburtsort Recklinghausen, Heiratseinträge nur mit Eheschließung durch die Standesämter Recklinghausen).

Auf Wunsch können Sie die Kopien aus den Registereinträgen auch beglaubigt erhalten (z. B. für Nachlassangelegenheiten).

Zur eigenen Recherche stellt das Stadtarchiv die Digitalisate der Namensverzeichnisse zu den Personenstandsregistern, soweit diese bereits bei uns vorhanden sind, online zu Verfügung (Link siehe oben).

 

 

Kosten:

20 Euro pro angefangene Halbstunde Bearbeitung

4 Euro pro beglaubigter Kopie

 

Ansprechpartner/Innen:

Kristina Keppler

Tel.: 02361/50-1906

Hohenzollernstraße 12

45659 Recklinghausen

 

 

Sofern Sie Auszüge aus Personenstandsregistern benötigen, deren gesetzliche Fristen noch nicht abgelaufen sind, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Recklinghausen:

urkundenstelle@recklinghausen.de

Rathausplatz 3

45657 Recklinghausen

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

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