Dienstleistungen/Zuständigkeiten Anmeldung von Veranstaltungen

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Öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel sind bei der Ordnungsbehörde anzumelden. Bitte füllen Sie daher das Anmeldeformular zur Ersteinschätzung Ihrer Veranstaltung aus.

Diese Anmeldung ersetzt keine rechtlichen Genehmigungen. Für Ihre Veranstaltung können weitere Genehmigungsanträge erforderlich sein. Diese sollten im Hinblick auf notwendige Verwaltungsabläufe und -beteiligungen rechtzeitig – in der Regel spätestens 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn – eingereicht werden. Ist ein Sicherheitskonzept erforderlich, sind alle Unterlagen bis spätestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

Sollten die zur Prüfung der Veranstaltung eingereichten Unterlagen nicht rechtzeitig und / oder unvollständig vorliegen, kann die Veranstaltung ggf. nicht durchgeführt werden.

Der / Die Zentrale Ansprechpartner/in wird sich zeitnah bezüglich fehlender Angaben / Unterlagen / Anträgen bei Ihnen melden.

Ansprechpartner*innen
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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt