Hier geht es zum Onlineantrag (Serviceportal)
Öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel sind bei der Ordnungsbehörde anzumelden. Bitte füllen Sie daher das Anmeldeformular zur Ersteinschätzung Ihrer Veranstaltung aus.
Diese Anmeldung ersetzt keine rechtlichen Genehmigungen. Für Ihre Veranstaltung können weitere Genehmigungsanträge erforderlich sein. Diese sollten im Hinblick auf notwendige Verwaltungsabläufe und -beteiligungen rechtzeitig – in der Regel spätestens 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn – eingereicht werden. Ist ein Sicherheitskonzept erforderlich, sind alle Unterlagen bis spätestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Sollten die zur Prüfung der Veranstaltung eingereichten Unterlagen nicht rechtzeitig und / oder unvollständig vorliegen, kann die Veranstaltung ggf. nicht durchgeführt werden.
Der / Die Zentrale Ansprechpartner/in wird sich zeitnah bezüglich fehlender Angaben / Unterlagen / Anträgen bei Ihnen melden.