Das Abbrennen von Osterfeuern ist der Abteilung Allgemeine Sicherheit und Ordnung/KOD der Stadt Recklinghausen spätestens vier Wochen vor Ostermontag schriftlich anzuzeigen. Zu beachten sind die Vorschriften nach der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Recklinghausen vom 03.12.2024.