Das Abbrennen von Brauchtumsfeuern (Osterfeuer, Martinsfeuer, Johannisfeuer etc.) muss spätestens zehn Tage vor dem geplanten Termin schriftlich unter Angabe von Ort und der Größe der geplanten Feuerstelle angezeigt werden. Außerdem sind eine verantwortliche Aufsichtsperson sowie deren Kontaktdaten anzugeben. Ihre Ansprechpartnerin dazu ist Frau Schmidt, Telefon 02361/50-1648.