Eine Anliegerbescheinigung ist eine schriftliche unverbindliche Auskunft darüber, ob Erschließungsbeiträge, Kanalanschlussbeiträge und Straßenausbaubeiträge bereits abgegolten oder zukünftig noch zu begleichen sind. Relevant sind diese Auskünfte zum Beispiel im Rahmen von Grundstückskäufen. Die Auskunft kann nur für Liegenschaften erteilt werden, die im Stadtgebiet der Stadt Recklinghausen liegen. Auskünfte zu Objekten innerhalb des Kreises Recklinghausen sind nicht möglich. Der Antrag mit der Bitte um Auskunft kann vom Eigentümer, Erbbauberechtigten oder Bevollmächtigten gestellt werden.
Über das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Recklinghausen (Link siehe unten) können Sie sich ebenso informieren, ob in einem Zeitraum von 5 Jahren beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen geplant sind.
Verwaltungsgebühr: 18-51,50 € je nach Aufwand (Link zur Verwaltungsgebührensatzung siehe unten unter Ortsrecht-Dokumente)
Bearbeitungsdauer: 7 bis 10 Werktage
Über das unten stehende Formular können Sie online eine Auskunft beantragen.