Laut Beschluss des Bau- und Grundstücksausschusses vom 9. Oktober 1990 werden Bordsteinabsenkungen für Zufahrten zu Anliegergrundstücken nicht mehr durch die Stadt Recklinghausen ausgeführt.
Der Anlieger, der eine Bordsteinabsenkung wünscht, ist dafür zuständig und verantwortlich und muss diese beim Fachbereich Mobilität, Stadtgrün und Straßenbau, Sachgebiet Brücken/Unterhaltung (68.22) zwecks Genehmigung beantragen.