Dienstleistungen/Zuständigkeiten Zinsbescheinigung

Die Verzinsung von Wohnraumförderungsdarlehen aus Mitteln des Landes richtet sich nach den vertraglichen Regelungen und den §§ 31 bis 39 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum des Landes Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).

Die NRW.Bank informiert Sie rechtzeitig über planmäßige Zinserhöhungen für Ihr Förderdarlehen (Eigenheim). Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zinssenkung zu stellen.

Zur Ermittlung Ihrer persönlichen Einkommensverhältnisse beraten wir Sie gerne.

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt