Die Verzinsung von Wohnraumförderungsdarlehen aus Mitteln des Landes richtet sich nach den vertraglichen Regelungen und den §§ 31 bis 39 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum des Landes Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).
Die NRW.Bank informiert Sie rechtzeitig über planmäßige Zinserhöhungen für Ihr Förderdarlehen (Eigenheim). Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zinssenkung zu stellen.
Zur Ermittlung Ihrer persönlichen Einkommensverhältnisse beraten wir Sie gerne.