Dienstleistungen/Zuständigkeiten E-Rechnung - Einreichung von Rechnungen nach dem Standard XRechnung

Eine E-Rechnung sind strukturierte Daten, die automatisiert übertragen werden und direkt in die IT-Verfahren des Rechnungsempfängers einfließen können. Dies spart nicht nur dem Rechnungssteller das Porto für die Rechnung, sondern auch auf der Seite des Rechnungsempfängers Zeit und Aufwand bei der Erfassung und Bearbeitung.

Die Verpflichtung zur Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie EU 2014/55/EU wurde im ersten Schritt im Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen - EGovG NRW) verankert und anschließend in der NRW-Verordnung zur E-Rechnung spezifiziert.

Eine Kurzübersicht sowie weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Webseiten der Landesverwaltung unter

https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/informationen-zur-e-rechnung-nrw

Rechnungssteller können E-Rechnungen im Standard XRechnung über das E-Rechnungsportal des Landes NRW an die Stadt Recklinghausen übermitteln. Informationen zum Standard finden Sie hier.

Um das Rechnungsportal nutzen zu können, benötigen Sie einen Zugang. Diesen erhalten Sie nach Registrierung auf Seiten des Landesportals.

Aufruf des Portals:          https://erechnung.nrw

Leitweg-ID der Stadt:      055620032032-31003-86

Bitte nutzen Sie bei der Übermittlung Ihrer Rechnung die Leitweg-ID der Stadtverwaltung. Ihre Rechnungen werden nur so über das Lanesportal der Stadtverwaltung zugewiesen und im weiteren Verlauf automatisch verarbeitet.

Ansprechpartner für technische Fragestellungen
Haben Sie als Rechnungssteller Schwierigkeiten bei der Nutzung des E-Rechnungsportals NRW, melden Sie sich bitte bei der folgenden Support-Mail-Adresse: e-rechnung@d-nrw.de.

Die Support-Adresse wird innerhalb der üblichen Bürozeiten (Mo-Fr in der Zeit von 8-16 Uhr) überwacht und Ihre Anfrage zeitnah beantwortet. Bitte denken Sie daran Screenshots mitzuschicken.

Bitte beachten Sie, dass der Support keine inhaltlichen Fragen zur Rechnungsstellung beantworten kann (also z. B. wie ein Feld auszufüllen ist oder ob ein Sachverhalt gesondert zu erwähnen ist) – hierzu nehmen Sie bitte direkt Kontakt zum Rechnungsempfänger auf.
 
Ansprechpartner bei inhaltlichen Fragen zur Rechnungsstellung
Bitte nehmen Sie direkt Kontakt zum Rechnungsempfänger auf, wenn Sie inhaltliche Fragen zur Rechnungsstellung im Format XRechnung haben (z. B. um zu klären, wie ein Feld auszufüllen ist oder ob ein Sachverhalt gesondert zu erwähnen ist).

Dienstleister
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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

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