Dienstleistungen/Zuständigkeiten Sozialticket

Für die Ausstellung des Sozialtickets müssen Antragssteller einen aktuellen und gültigen Leistungsbescheid über die Sozialleistung vorlegen.

Das Sozialticket kann jede Person erwerben, die

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Wohngeld
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Jugendhilfe (SGB VIII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
    erhält.

Im Bürgerbüro werden ausschließlich Sozialtickets für Leistungsberechtigte aus Recklinghausen ausgestellt.

Das Ticket berechtigt zu Fahrten mit Bus und Bahn im gesamten Kreis Recklinghausen. Gültig wird es erst in Verbindung mit einer Monatswertmarke, die in allen Verkaufsstellen der Vestischen in und außerhalb Recklinghausens und am Automaten erworben werden kann. Für weitere Informationen zum Geltungsbereich oder zu Zusatztickets wenden Sie sich bitte direkt an die Vestische.

Antrag über das Online-Serviceportal

Der Antrag für das Sozialticket kann auch über das Online-Serviceportal der Stadt Recklinghausen gestellt werden. Die Anfrage wird hierbei elektronisch an das Bürgerbüro übermittelt. Die Übersendung des Sozialtickets erfolgt auf dem Postweg. Das Online-Serviceportal erreichen Sie hier.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass, Leistungsbescheid über Sozialleistung

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt