Der Unterhaltsvorschuss
Für Alleinerziehende erfolgt die Erziehung ihrer Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem seit dem 1. Januar 1980 geltenden Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.
Wenn Sie ihr Kind also allein erziehen und von dem anderen Elternteil keine bzw. unter dem festgesetzten Regelbedarf liegende Unterhaltszahlungen erhalten, können Sie beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen.
Antragstellung:
Bitte vereinbaren Sie vor der Antragstellung einen Termin mit der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin! Zurzeit ist eine Antragsannahme ohne Termin nicht möglich.
Weitere Informationen (wer Unterhaltsvorschuss erhält, wie hoch der Unterhaltsvorschuss ist, wie lange er gezahlt wird, usw.) erhalten Sie hier