Unterhaltsvorschuss in Bürgerservice | Stadt Recklinghausen

Dienstleistungen/Zuständigkeiten Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss
Für Alleinerziehende erfolgt die Erziehung ihrer Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem seit dem 1. Januar 1980 geltenden Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.

Wenn Sie ihr Kind also allein erziehen und von dem anderen Elternteil keine bzw. unter dem festgesetzten Regelbedarf liegende Unterhaltszahlungen erhalten, können Sie beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen.

Antragstellung:
Bitte vereinbaren Sie vor der Antragstellung einen Termin mit der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin! Zurzeit ist eine Antragsannahme ohne Termin nicht möglich.

Weitere Informationen (wer Unterhaltsvorschuss erhält, wie hoch der Unterhaltsvorschuss ist, wie lange er gezahlt wird, usw.) erhalten Sie hier

Ansprechpartner/innen
  • Frau Heike von Soest (Sachgebietsleiterin)
    Telefon 02361/50-2199
    Verwaltungsgebäude Herner Straße 13/, Raum 105
  • Herr Gramenz
    Telefon 02361/50-2207
    Verwaltungsgebäude Herner Straße 13/, Raum 107
  • Frau Hofmann
    Telefon 02361/50-2235
    Verwaltungsgebäude Herner Straße 13/, Raum 3
  • Frau Jäger
    Telefon 02361/50-2230
    Verwaltungsgebäude Herner Straße 13/, Raum 106
  • Herr Kutschke
    Telefon 02361/50-2265
    Verwaltungsgebäude Herner Straße 13/, Raum 101
  •   N N
    Telefon 02361/50-2205
    N N
  • Frau Yilmaz
    Telefon 02361/50-2189
    Verwaltungsgebäude Herner Straße 13/, Raum 101
Sie suchen...
Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt