Dienstleistungen/Zuständigkeiten Kostenbeiträge für stationäre bzw. teilstationäre Maßnahmen

Ihr Kind lebt nicht mehr in Ihrem Haushalt, sondern wurde im Rahmen der Jugendhilfe in einer Pflegefamilie bzw. in einer Einrichtung (stationäre Maßnahme) untergebracht oder Sie erhalten für Ihr Kind Hilfe zur Erziehung in Form einer Tagesgruppe (teilstationäre Maßnahme).

Für diese Betreuung haben Sie als Elternteil zu den Kosten im Rahmen Ihrer Leistungsfähigkeit beizutragen. Dieser orientiert sich an den Einkommensverhältnissen und wird nach Maßgabe der Kostenbeitragsverordnung (KostenbeitragsV) berechnet. Das Kindergeld, Leistungen nach dem BaföG und BAB sowie Rentenzahlungen werden unabhängig von einem Kostenbeitrag gefordert.

Nach Beantragung der Hilfe (Antrag auf Hilfe zur Erziehung) erhalten Sie einen entsprechenden Fragebogen, in dem Sie zu allen relevanten Berechnungsgrundlagen Auskunft erteilen müssen und die entsprechenden Nachweise beifügen können.

Die Inanspruchnahme von ambulanten Maßnahmen unterliegt nicht der Kostenbeitragspflicht.

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Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

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