Elternbeiträge - Ermäßigung in Bürgerservice | Stadt Recklinghausen

Dienstleistungen/Zuständigkeiten Elternbeiträge - Ermäßigung

Die Elternbeiträge können in der Regel ganz oder teilweise erlassen werden, wenn das Familieneinkommen die Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII nicht überschreitet. Bei dieser Prüfung wird das monatliche Nettoeinkommen einschließlich Kindergeld berücksichtigt.

Die Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII errechnet sich wie folgt:

  • Grundbetrag für den Haushaltsvorstand seit dem 1. Januar 2021: 892 Euro
  • Angemessene Kosten der Unterkunft ohne Heizung und Warm-Wasserkosten (Kaltmiete oder Aufwendungen für Wohneigentum, soweit sie einen angemessenen Umfang nicht überschreiten): Angemessenheit wird in jedem Einzelfall geprüft
  • Familienzuschlag für ein Elternteil, wenn die Eltern nicht getrennt leben, von zur Zeit 313 Euro
  • Familienzuschlag für jede überwiegend unterhaltene Person von zur Zeit 313 Euro

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, helfen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus dem Sachgebiet Elternbeiträge für Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege weiter.

Weitere Informationen zu Elternbeiträgen finden Sie hier.

Erforderliche Unterlagen

Einkommensnachweise

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

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