Dienstleistungen/Zuständigkeiten Drehgenehmigungen/Filmgenehmigungen

Wenn öffentliche Verkehrsflächen wie Fußgängerzonen, Gehwege, Straßen oder Plätze für Dreharbeiten und/oder Filmaufnahmen genutzt werden, ist eine Erlaubnis der Stadtverwaltung Recklinghausen notwendig. Dies gilt insbesondere dann, wenn Aufbauten, Sondereffekte und Verkehrsmaßnahmen zum Einsatz kommen.

Eine Erlaubnis wird auch für die Nutzung von Grünflächen, städtischen Liegenschaften und öffentlichen Gebäuden benötigt.

Dreharbeiten/Filmaufnahmen sind genehmigungsfrei, wenn

  • lediglich mit einer Handkamera oder Kamera auf Stativ gefilmt wird und
  • keinerlei Behinderungen oder Störungen verursacht werden.

Wenn Sie in Recklinghausen auf öffentlichen Flächen/Verkehrsflächen/städtischen Liegenschaften/Grünflächen oder in öffentlichen Gebäuden über das genehmigungsfreie Maß hinaus drehen oder filmen wollen, müssen Sie zunächst einen formlosen Antrag stellen. Der Antrag ist in der städtischen Pressestelle unter der Mailadresse presse(at)recklinghausen.de einzureichen und sollte grundsätzlich

  • bei journalistischen Dreharbeiten mindestens 3 Werktage vor Drehbeginn vorliegen
  • bei umfangreicheren Filmaufnahmen mindestens 14 Werktage vor Drehbeginn vorliegen.

Drohnenflüge
Wenn Sie Kamera-Drohnen  - dazu zählt auch bereits die Veröffentlichung von erstellten Fotos und Videos in Sozialen Netzwerken - auf Recklinghäuser Stadtgebiet einsetzen wollen, gilt die Drohnen-Verordnung. Dabei beachten Sie folgende Voraussetzungen, die die Bezirksregierung Münster nennt: Informationen und Voraussetzungen für Drohnen


Schriftlicher Antrag
Der Antrag muss folgende Mindestangaben beinhalten:

  • Antragsteller: Unternehmen/Institution, Name und Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Mobilfunknummer der verantwortlichen Ansprechperson vor Ort
  • Titel/Arbeitstitel der Dreharbeiten/Filmaufnahmen und voraussichtlicher Sende- bzw. Erscheinungstermin, Verwendungszweck
  • Datum und Uhrzeit/en der Dreharbeiten/Filmaufnahmen (inkl. Auf- und Abbau)
  • Drehort mit Angabe des Straßennamens und des Stadtteils, ggf. genauere Ortbezeichnung (Parkanlage u.ä.)
  • Kurze Beschreibung des Umfangs der Arbeiten
  • Eventuelle temporäre Veränderungen – notwendige Aufbauten für die Filmarbeit – Anzahl der Fahrzeuge – eventuell benötigte Halteverbotszonen inklusive Hausnummer und Meter-Angaben – Lageplan mit Kennzeichnung der Drehortfläche – ggf. Einzelszenenbeschreibung mit stichwortartiger Angabe, was im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden soll (besonders bei Schuss- und/oder Actionszenen)
  • Sonstige Besonderheiten


Erteilung von Genehmigungen / Abschluss von Vereinbarungen

Die Erlaubnis zur Durchführung von Dreharbeiten/Filmaufnahmen erteilt ausschließlich die Pressestelle. Die Erlaubnis wird schriftlich erteilt und ist während der Arbeiten mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Ggf. kann sie um weitere Dokumente ergänzt werden.

Sollten sich im Laufe des Verfahrens weitere Fragen ergeben oder spezialgesetzliche Genehmigungen erforderlich sein, wird die Pressestelle den
Kontakt zu den jeweiligen Fachabteilungen herstellen. Detailfragen können dann direkt mit den Mitarbeitern der Fachabteilung erörtert werden. Die von der
Pressestelle erteilte Erlaubnis ersetzt nicht sonstige eventuell erforderliche Genehmigungen und Vereinbarungen. Diese sind vom Antragsteller einzuholen.
Insbesondere bei Dreharbeiten/Filmaufnahmen größeren Umfangs kann eine persönliche Vorsprache bzw. eine Ortsbegehung erforderlich sein. 

Bei umfangreichen Arbeiten empfiehlt sich zudem eine Anwohner-Information per Wurfsendung durch den Antragsteller. Darin sollten zumindest genannt werden

  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Drehort
  • Drehtage und Uhrzeiten
  • Ablauf der Dreharbeiten bzw. Filmaufnahmen
  • Ansprechpartner vor Ort und seine Erreichbarkeit

Gebühren / Entgelte
Wir weisen darauf hin, dass bei der Erteilung von Genehmigungen ggf. Gebühren bzw. beim Abschluss von Nutzungsvereinbarungen zu zahlende Entgelte anfallen können.

Haftung
Die Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen, städtischer Liegenschaften und Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden, die im Rahmen der
Dreharbeiten entstehen, haftet der Antragsteller bzw. das/die antragstellende Unternehmen/Institution. Entstandene Schäden sind vom Nutzungsberechtigten
selbst und auf seine Kosten zu beseitigen. Die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind vorab mit der Stadt Recklinghausen abzustimmen.

Bei Dritten durch die Aufnahmearbeiten entstehenden Schäden, stellt der Antragsteller bzw. das/die antragstellende Unternehmen/Institution die StadtRecklinghausen von dementsprechenden Ansprüchen frei.

 

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Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

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