Wer bekommt diese Leistung?
Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind.
Was bedeutet „Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe“?
Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen.
Um dies zu ermöglichen, werden zusätzliche Leistungen im Wert von 15 Euro monatlich erbracht.
Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für:
Wie bekomme ich die Leistung?
Bitte legen Sie Ihrer Stadt einen geeigneten Nachweis über die Teilnahme an einer Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben vor. Ein Nachweis im Bewilligungszeitraum ist ausreichend.
Die Leistung in Höhe von monatlich 15,- Euro wird dem Haushaltsvorstand ausgezahlt.
Bitte rechnen Sie eigenständig mit dem Anbieter der Teilhabe ab. Eine Abrechnung durch Ihre Stadt erfolgt nicht mehr.
Ansprechpartner*innen
Frau Ulrike Frenken (A - Ali)
Telefon 02361/50-2309
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.27
Herr Christoph Schippel (Alj - Colakb)
Telefon 02361/50-2308
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.14
Frau Sabine Klimpel (Colakc - Hal)
Telefon 02361/50-1818
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.14
Frau Birgit Horten (Ham - Krat)
Telefon 02361/50-2306
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.13
Frau Mareen Linn (Krau - Özd)
Telefon 02361/50-2304
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.27
Frau Izdihar El-Hussein (Öze - Schil)
Telefon 02361/50-1812
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.27
Frau Beyza Ugur (Schim - Z)
Telefon 02361/50-2303
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.13
Frau Claudia Gerth (Sachgebietsleitung)
Telefon 02361/50-1834
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.26
kostenlos
Nachweis über eine Teilhabe im sozialen und kulturellen Bereich. Ein Nachweis im Bewilligungszeitraum reicht
Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche können - Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII - Empfänger/-innen von Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz - Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagsempfänger beantragen.