Dienstleistungen/Zuständigkeiten Bildungs- und Teilhabepaket - Schulausflüge/Kitaausflüge

Wer bekommt diese Leistung? 

  • Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind.
  • Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
  • Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.

Was kann übernommen werden?
Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen Ausflüge, die im Bewilligungszeitraum stattfinden. Das gleiche gilt für mehrtägige Klassenfahrten.

Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs wird nicht übernommen.


Wie kann ich die Leistung bekommen?
Die Leistungen für eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten müssen Sie für jedes Kind gesondert beantragen.

Bei der Erbringung der Leistung für Ausflüge legen Sie bitte bei jedem anstehenden Ausflug ein Bestätigungsformular der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung vor. 

Die Stadt übernimmt dann die Abrechnung der Kosten. Eine eigentständige Abrechnung mit dem Leistungsanbieter ist möglich, dann ist Ihrer Stadt ein geeigneter Nachweis vorzulegen, dass die Leistung breits eigenständig erbracht wurde.

 

Ansprechpartner*innen

Frau Ulrike Frenken (A - Ali)
Telefon 02361/50-2309
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.27


Herr Christoph Schippel (Alj - Colakb)
Telefon 02361/50-2308
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.14


Frau Sabine Klimpel (Colakc - Hal)
Telefon 02361/50-1818
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.14


Frau Birgit Horten (Ham - Krat)
Telefon 02361/50-2306
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.13


Frau Mareen Linn (Krau - Özd)
Telefon 02361/50-2304
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.27


Frau Izdihar El-Hussein (Öze - Schil)
Telefon 02361/50-1812
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.27


Frau Beyza Ugur (Schim - Z)
Telefon 02361/50-2303
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.13


Frau Claudia Gerth (Sachgebietsleitung)
Telefon 02361/50-1834
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.26

Kosten

kostenlos

Erforderliche Unterlagen

Betsätigung der Schule (siehe Antragsformular)

Voraussetzungen

Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche können - Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII - Empfänger/-innen von Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz - Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagsempfänger beantragen.

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Dienstleistungen
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Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

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